Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 13 AL 112/04

Tenor

Die Bescheide der Beklagten vom 09.02.2004, 10.05.2004 und 13.10.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.10.2004 werden aufgehoben, soweit die Bewilligung der Arbeitslosenhilfe für mehr als 26 Wochen ab dem 21.01.1997 aufgehoben und die entsprechenden Leistungen zurückgefordert worden sind. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin 11/20 der notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.


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