Gerichtsbescheid vom Sozialgericht Detmold - S 1 SB 486/24

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, über den Widerspruch des Klägers vom 15.11.2023 gegen den Bescheid des Beklagten vom 07.11.2023 zu entscheiden.

Der Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.

Der Beklagte hat im Übrigen Verschuldenskosten in Höhe von 300 Euro an die Landeskasse zu zahlen.


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