Urteil vom Sozialgericht Dortmund - S 41 SO 583/11

Tenor

Der Bescheid vom 19.08.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26.10.2011 wird aufgehoben und die Beklagte verurteilt, EUR 440,65 an die Klägerin zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen.


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