Beschluss vom Sozialgericht Duisburg - S 38 AS 3126/19 ER

Tenor

Tatbestand:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verurteilt, an den Antragsteller 10 EUR im Monat während des Besuches der Oberstufe zu zahlen. Der Antragsteller ist verpflichtet, der Antragsgegnerin drei Tage nach Erhalt des Zeugnisses das Halbjahreszeugnis und das Schuljahresendzeugnis unaufgefordert vorzulegen. Im Übrigen wird der Antrag auf einstweilige Anordnung vom 24.7.2019 abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.


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