Beschluss vom Sozialgericht Düsseldorf - S 29 AS 157/05 ER

Tenor

Die Beigeladene wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ein Darlehen in Höhe von 234,69 Euro zu gewähren und diesen Betrag unmittelbar an die O AG zur Auszahlung zu bringen. Der Beigeladenen wird nachgelassen, die Vollstreckung durch andere geeignete Maßnahmen abzuwenden, aufgrund derer die Energiezufuhr für die Wohnung des Antragstellers, Cstraße 00 in 00000 N, durch ein Versorgungsunternehmen mit sofortiger Wirkung hergestellt wird.

Die Beigeladene trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.


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