Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 2 KA 157/08

Tenor

Unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 03.12.2008 wird die Beklagte verurteilt, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts über den Widerspruch des Klägers erneut zu entscheiden. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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