Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 15 R 1465/10

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 14.04.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.06.2010 verurteilt, die Regelal-tersrente auch für die Zeit vom 01.07.1997 bis 31.12.2004 nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nachzuzahlen und die Nachzahlung gemäß den ge-setzlichen Vorschriften zu verzinsen. Die Beklagte hat der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Sprungrevision wird zugelassen.


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