Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 11 KR 1238/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.741,73 EUR nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.12.2011 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 6.741,73 EUR festgesetzt.


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