Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 7 KA 228/19

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 18.03.2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 10.07.2019 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Genehmigung zur Teilnahme an der Schmerztherapie-Vereinbarung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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