Beschluss vom Sozialgericht Köln - S 19 KA 25/02 ER

Tenor

Die Eilanträge des Antragstellers werden abgewiesen. Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt, sonst sind Kosten unter den Beteiligten nicht zu erstatten. Der Gegenstandswert wird auf 4.000,- EURO (in Worten: viertausend EURO) festgesetzt.


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