Urteil vom Sozialgericht Köln - S 31 R 865/10

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 22.02.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31.05.2010 verurteilt, den Kläger für seine Tätigkeit bei der X mit Wirkung ab dem 01.12.2009 von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen