Urteil vom Sozialgericht Köln - S 36 AS 3244/11

Tenor

Der Beklagte wird unter Abänderung des Kostenfestsetzungsbescheids vom 06.05.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25.07.2011 verurteilt, den Klägern einen weiteren Betrag in Höhe von 540,72 EUR an Kosten des Widerspruchsverfahrens zu erstatten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klä-ger zu 4/10.


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