Urteil vom Sozialgericht Münster - S 5 AL 19/04

Tenor

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 15.12.2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22.01.2004 verurteilt, an den Kläger 3.941,39 Euro zu zahlen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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