Urteil vom Amtsgericht Halle (Westf.) - 2 C 131/06

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Kostennote der Rechtsanwälte C. und L. in V. vom 21.11.2005 – Rechnungs-Nr. 05-221 – in Höhe von 29,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszins ab 06.12.2005 freizustellen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 91 %, die Beklagte zu 9 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Auf Darstellung des Tatbestandes wird verzichtet nach § 313 a ZPO.


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