Beschluss vom Unknown court - VerfGH 141/20.VB-3

Tenor

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.


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