Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 3 L 538/05

Tenor

1. Der Ausländerbehörde des Antragsgegners wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den Antragsteller abzuschieben, bevor sie ihm die Abschiebung nicht dergestalt angekündigt hat, dass die Monatsfrist des § 60a Abs. 5 Satz 4 des Aufenthaltsgesetzes gewahrt wird.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf EUR 1.250,- festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

Zitiert von

Beschluss vom Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (4. Senat) - 4 MB 3/23
8. Februar 2023
4 MB 3/23 8. Februar 2023
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (13. Senat) - 13 ME 220/18
11. Januar 2019
13 ME 220/18 11. Januar 2019

Referenzen