Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 K 370/06.A

Tenor

Der Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 24. November 2006 wird dahingehend geändert, dass insgesamt 308,21 EUR festgesetzt werden.

Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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