Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 L 455/07

Tenor

1. Die Anträge werden abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.


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