Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 L 327/09

Tenor

1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller vorläufig in die Jahrgangsstufe 12 (Schuljahr 2009/2010) zu versetzen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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