Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 265/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 909/16
20. Dezember 2018
1 K 909/16 20. Dezember 2018

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