Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 974/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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