Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 5 L 547/13

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums 5 K 2676/13 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 1. Oktober 2013 wird angeordnet, soweit der Antragstellerin hierdurch ein Zwangsgeld in Höhe von 15.000,-- € angedroht worden ist.

    Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.

    Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 4/5 und die Antragsgegnerin zu 1/5.

2. Der Streitwert wird auf 7.500,-- € festgesetzt.


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