Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 341/13

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums 6 K 1512/13 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 4. April 2013 wird wiederhergestellt bzw. hinsichtlich der insoweit ergangenen Zwangsmittelandrohung angeordnet.

    Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,-- € festgesetzt.


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