Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 120/15

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines vertretungsbereiten Rechtsanwalts wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

3.  Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- € festgesetzt.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Kassel (1. Kammer) - 1 L 894/15.KS
13. August 2015
1 L 894/15.KS 13. August 2015

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