Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 L 425/15

Tenor

  • 1.

    Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die für das Service-Zentrum Düren im Bereich Rehabilitation ausgeschriebene Stelle eines Sachgebietsleiters/einer Sachgebietsleiterin der Besoldungsgruppe A 12 BBesO bzw. Vergütungsgruppe III/IIa BAT entsprechend EG 12 TV-TgDRV mit dem Beigeladenen oder einer anderen Person zu besetzen und diese zu befördern, bevor über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattet werden.

  • 2.

    Der Streitwert wird auf bis zu 13.00,00 € festgesetzt.


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