Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 7 L 313/20

Tenor

1.Soweit sich der Antrag gegen die den Freilinger See betreffende Allgemeinverfügung 6 der Antragsgegnerin richtete, wird das Verfahren eingestellt.

2.Im Übrigen wird der Antrag, der sich nunmehr gegen die den Freilinger See betreffende Allgemeinverfügung 8 der Antragsgegnerin richtet, abgewiesen.

3.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

4.Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.


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