Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 10 L 179/21.A

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgegeben, der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass der Antragsteller auf der Grundlage der Abschiebungsandrohung im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 31. Oktober 2018 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens 10 K 670/21.A gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 2. März 2021 nicht abgeschoben werden darf.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen