Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 2167/21

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der BG Verkehr vom 7. Dezember 2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 7. Oktober 2021 verpflichtet, den Unfall des Klägers vom 12. Mai 2020 als Dienstunfall anzuerkennen.

Die Hinzuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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