Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 3 L 1131/23

Tenor

  • 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums ‑ 3 K 2860/23 ‑ gegen die forstrechtliche Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 10. November 2023 wird

hinsichtlich der unter Ziffer 1 und 2 getroffenen Anordnungen mit dem sinngemäßen Inhalt, zwei entlaufene Schottische Hochlandrinder mit den Ohrmarken „DE 05 395 73191“ und „DE 05 395 73193" aus einem Waldgebiet zu entfernen und eine weitere Waldbeweidung dieser Rinder zu unterlassen, wiederhergestellt

und

hinsichtlich der unter Ziffer 4 getroffenen Androhung der Ersatzvornahme angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


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