Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 3 L 153/01

Tenor

1) Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs vom 07. Februar 2001 gegen die beschränkenden Verfügungen im Bescheid des Antragsgegners vom 06. Februar 2001 wird abgelehnt.

2) Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

3) Der Streitwert wird auf 8.000 DM festgesetzt.


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