Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 12 L 1985/02

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auf 3.750 EUR festgesetzt.


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