Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 2 L 656/03

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den durch Verfügung vom 17. Februar 2003 für sofort vollziehbar erklärten Widerruf der Nebentätigkeitsgenehmigungen vom 14. August 2002 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen