Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 1 L 633/06

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Widersprüche des Antragstellers vom 9. Juni und 4. Juli 2006 gegen die Ordnungsverfügungen des Antragsgegners vom 1. Juni 2006 und vom 30. Juni 2006 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 8.250,00 EUR festgesetzt.


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