Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 13 K 1399/07

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 15. Mai 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. Juni 2007 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, die Genehmigung des zwischen der Klägerin und der Q. GmbH vor dem Notar H. am 12. März 2007 geschlossenen Bergwerkseigentumskaufvertrages nebst Auflassung über die im Berggrundbuch von T. des Amtsgerichts N. , Band 1, Blatt 6, eingetragene Dachschiefergrube "T1. " zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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