Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 14 L 474/09

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der in dem Verfahren 14 K 2368/09 erhobenen Klage der Antragstellerin gegen die Verfügung der Beklagten vom 11. August 2009 wird wiederhergestellt; die aufschiebende Wirkung wird angeordnet, soweit die Verfügung die Androhung der Ersatzvornahme enthält.

2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 250.000,00 Euro festgesetzt.


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