Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 2 L 387/13

Tenor

  • 1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung

untersagt, die zur Besetzung ausgeschriebene Stelle der Leiterin / des Leiters des Fachdienstes Personal mit dem Beigeladenen oder einem anderen Bewerber zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antrag-stellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

  • 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin; der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

  • 3. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000,00 EUR festgesetzt.


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