Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 11 K 2811/11

Tenor

Der Bescheid der Bezirksregierung E.          vom 10.10.2011 wird aufgehoben, soweit darin für das Veranlagungsjahr 2011 eine Vorauszahlung auf das Wasserentnahmeentgelt von mehr 1.762,30 € festgesetzt ist.

Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 6.208,21 € nebst Zinsen in Höhe von 0,5 v.H. für jeden vollen Monat seit dem 29.10.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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