Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 6 L 389/16

Tenor

Dem Antragsteller wird gegen Zahlung einer monatlichen Rate von ,-- Euro Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt N.       aus F.         bewilligt.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 6 K 806/16 gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1E (einschließlich aller Einschlussklassen) in dem Bescheid des Landrates des Antragsgegners vom 11. Februar 2016 wird wiederhergestellt.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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