Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 10 L 1341/24

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den Antragsteller am 9. Dezember 2024 in die Türkei abzuschieben.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt.


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