Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 4 K 11109/98

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von jeweils 100,- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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