Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 L 1717/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 16.000,00 DM festgesetzt.

Die Entscheidungsformel soll den Beteiligten vorab fernmündlich bekannt gegeben werden.


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