Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 7210/99

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 15. Dezember 1998 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landrates des Kreises L1 vom 6. Oktober 1999 verpflichtet, der Klägerin für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Oktober 1999 Hilfe zum Lebensunterhalt in gesetzmäßiger Höhe ohne Anrechnung von Einkommen in Höhe von 244,- DM pro Monat für die kostenlose Überlassung des Pkw zu bewilligen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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