Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 10912/98

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides des xxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx vom 7. Juli 1998 und des Widerspruchsbescheides der xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx vom 19. November 1998 verpflichtet, der Klägerin für den Monat Juli 1997 die Zulage für Wechselschichtdienst zu gewähren.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar; das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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