Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 L 2037/02

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 1610/02
12. September 2002
1 L 1610/02 12. September 2002

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