Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 L 1661/02

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 2.000 Euro festgesetzt.


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