Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 20 K 7717/00

Tenor

Dem Kläger wird für das Verfahren erster Instanz ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T aus E bewilligt, soweit er mit seiner Klage eine Kostenlastentscheidung im Widerspruchsverfahren zu seinen Gunsten und die Feststellung begehrt, dass die Zuziehung eines Rechtsanwaltes im Vorverfahren notwendig war und soweit er mit seiner Klage die Festsetzung der Kosten des Widerspruchsverfahrens bis zu einer Höhe von 112,09 DM (= 57,31 EUR) begehrt.

Der Antrag im Übrigen wird abgelehnt.


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