Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 K 599/00

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 20 K 1018/07
19. Februar 2008
20 K 1018/07 19. Februar 2008

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