Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 19 K 8657/99

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 278.002,43 Euro nebst 4 % Jahreszinsen für die Zeit vom 29. Dezember 1999 bis zum 30. April 2000 sowie 5 % Jahreszinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz für die Zeit ab 1. Mai 2000 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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