Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 K 3010/01.A

Tenor

Soweit das Bundesamt die Abschiebung der Klägerin für den Fall der erneuten unerlaubten Wiedereinreise angedroht hat, wird der Bescheid des Bundesamtes vom 30.04.2001 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt 7/8 und die Beklagte 1/8 der Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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