Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 4 K 7223/03

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 4 K 5943/07
17. April 2008
4 K 5943/07 17. April 2008

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